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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei dem Besuch von Veranstaltungen unterwirft sich der Karteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. Geschäftsbedingungen des Veranstalters für den Kauf / Verkauf von Eintrittskarten / Gutscheinen und dem Besuch von Veranstaltungen. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte / Gutscheins und dem örtlichen Veranstalter zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte / Gutschein hat der Kunde diese Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gelesen und akzeptiert.

  1. Gutscheine sind an der Abendkasse gegen Originaleintrittskarten einzulösen.
  2. Der Kartengutschein gilt als gekaufte Eintrittskarte und kann nicht zurückgegeben werden.
  3. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veanstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
  4. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den Sitzplatz der angegebenen Preisgruppe.
  5. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karten- oder Gutscheininhaber den Netto - Eintrittspreis (ohne Vorverkaufsgebühr) gegen Rückgabe der Eintrittskarte / des Gutscheins bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat, wenn diese spätestens binnen 2 Wochen nach dem ursprünglichen Konzerttermin und der Absage verlegt wird. Es wird nur der Netto Preis der Eintrittskarte erstattet.
  6. Verlegung der Veranstaltung vorbehalten. Rücknahme der Karten / Gutscheine bei Verlegung nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin. Im übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
  7. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluß auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  8. Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung. Er rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug, sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  10. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen, sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis aus der Veranstaltungshalle. Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  11. Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.
  12. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt, ohne Vergütung durch den Veranstalter, darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  13. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsortes erfolgen.
  14. Beim Einlaß findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlaß aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  15. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Eintrittskarten dürfen nur an den vom Veranstalter autorisierten Vorverkaufsstellen erworben werden.
  16. Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangenen oder gestohlenen Gegenstände.
  17. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. - Möglichst öffentliche Verkehrsmittel benutzen!
  18. Bei Absage kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 14 Werktagen zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.
  19. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.


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„The 12 Tenors” — Tour 2012
Sonntag, 12.02.2012
Einlass: 18:00 Uhr
Beginn: 19:00 Uhr

Stadthalle / Betzdorf
Die Veranstaltung wird präsentiert vom:
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„Magic of Ireland” - Let´s Irish Dance!
Freitag, 16.03.2012
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr

Schwarze Katz Halle / Zell an der Mosel
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„Höhner 4.0”
Freitag, 23.03.2012
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:30 Uhr

Sporthalle Zell-Kaimt / Zell an der Mosel
Die Veranstaltung wird präsentiert von:


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